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Häufig wurden wir gefragt, wem denn ein Bienenschwarm gehört, und ob man den einfach so einfangen darf. Bienen sind grundsätzlich wilde Tiere, die also niemandem gehören und frei leben. Sobald Königin und zugehörige Arbeitsbienen aus dem Stock ausziehen, ist der Schwarm herrenlos und kann von Jedermann eingefangen werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Imker das Eigentum am Schwarm behält, solange er ihn verfolgt. Dabei darf er fremde Grundstücke betreten. Findet der Schwarm einen neuen leeren Stock, darf der Eigentümer der schwärmenden Königin diesen öffnen, um seine Bienen einzufangen. Zieht der Schwarm in einen bereits besetzten Stock, so gehört er dem Eigentümer des Volkes, welches bisher darin wohnte. Der Eigentümer des einziehenden Schwarms verliert seine Rechte.

Der erste Kontakt zu den Imkervereinen in der Nähe ist auch schon gelungen. An einem lauen Sommerabend trafen sich der Imkerverein Sickingmühle-Marl und der Imkerfachverein Haltern in der Westruper Heide. Ich wunderte mich, wer sich alles für Bienen interessiert – von der Punkerin bis zum eleganten älteren Paar ist alles vertreten –  und allesamt sehr nette und hilfsbereite Leute!

Landschaftsökologin Heike Kalfhues hob während einer Führung durch die Heide die Besonderheiten dieser Natur- und Kulturlandschaft hervor, die im Münsterland einzigartig ist. An seinem Bienenstand berichtete Imker Udo Pfingst über seine Heide-Imkerei, die wegen der späten Heideblüte besondere Bedingungen an die Bienen und ihren Imker stellt. Anschließendes Fachsimpeln war natürlich ganz wichtig.

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