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Häufig wurden wir gefragt, wem denn ein Bienenschwarm gehört, und ob man den einfach so einfangen darf. Bienen sind grundsätzlich wilde Tiere, die also niemandem gehören und frei leben. Sobald Königin und zugehörige Arbeitsbienen aus dem Stock ausziehen, ist der Schwarm herrenlos und kann von Jedermann eingefangen werden.

Im Bürgerlichen Gesetzbuch ist geregelt, dass der Imker das Eigentum am Schwarm behält, solange er ihn verfolgt. Dabei darf er fremde Grundstücke betreten. Findet der Schwarm einen neuen leeren Stock, darf der Eigentümer der schwärmenden Königin diesen öffnen, um seine Bienen einzufangen. Zieht der Schwarm in einen bereits besetzten Stock, so gehört er dem Eigentümer des Volkes, welches bisher darin wohnte. Der Eigentümer des einziehenden Schwarms verliert seine Rechte.