Im Hinterkopf: Amerikanische Faulbrut II

Wenn sich der Zellinhalt so ziehen lässt, ist alles klar: Die Amerikanische Faulbrut ist ausgebrochen. Fürs Foto ein Dankeschön an Die Honigmacher.
Wenn sich der Zellinhalt so ziehen lässt, gibt es keinen Zweifel: Die Amerikanische Faulbrut ist ausgebrochen. Fürs Foto ein Dankeschön an www.diehhonigmacher.de.

Hier nun die Fortsetzung zum Thema Amerikanische Faulbrut vom 5. Januar. Jetzt spielen wir mal das Horroszenario "Ausbruch der Amerikanischen Faulbrut" durch. Dabei ist auch schon der Verdacht eines Ausbruchs mit Maßnahmen verbunden.

Im Verdachtsfall
Aufgrund der hohen Ansteckungsgefahr und der Widerstandsfähigkeit des Erregers besteht nach der Bienenseuchen-Verordnung bereits bei Verdacht Anzeigepflicht.
Das ist zu tun:
- Sofort das Veterinäramt und die Tierseuchenkasse verständigen.Scan_20151207
- Es dürfen keine Bienenvölker, lebende oder tote Bienen, Wabenteile, Wabenabfälle, Wachs und Honig sowie Futtervorräte, Beuten und benutzte Gerätschaften aus dem Bienenstand entfernt werden. (Ausgenommen Honig, der nicht zum Verfüttern an die Bienen gedacht ist.)
- Es dürfen keine Bienenvölker an den Stand gebracht werden.
- Den Stand dürfen nur der Imker, sein Vertreter und Tierärzte oder amtlich betraute Personen betreten.

Anzeigepflicht im Sperrbezirk
Da die Krankheit anzeigepflichtig ist, muss sofort der Kreisveterinär informiert werden. Dieser spricht eine Standsperre aus (kein Ein- und Ausbringen von Bienen, Waben, Material usw.). Ein Termin für die Untersuchung wird vereinbart, und dann ordnet der Veterinär entweder die Behandlung durch ein Kunstschwarmverfahren oder die Tötung der Bienen an.
In der Zeitung (bitte die Bilder anklicken, dann ist die Schrift auch lesbar) wird ein Sperrbezirk von mindestens 1 km rund um den betroffenen Bienenstand bekanntgegeben. Imker in diesem Bereich haben unverzüglich ihre Völker und Standorte zu melden, damit auch diese auf die AFB hin untersucht werden können und das Ausmaß des Befalls festgestellt werden kann. Bienenvölker dürfen nicht transportiert werden. Für Waben und Material gelten genehmigungspflichtige Einschränkungen.Scan_20151207 (4)-001

Antibiotika sind verboten
Nun könnte man sich ja fragen, weshalb die Faulbrut nicht mit Antibiotka behandelt wird - in den USA ist das gängige Praxis, hier allerdings nicht zulässig. Und das aus gutem Grund. Das Antibiotikum kann die Seuche nicht vollständig ausrotten, sondern sie immer wieder aufflackern lassen. Das Antibiotikum tötet zwar den Erreger, doch dessen Sporen bleiben zurück, reichern sich im Futter an und begünstigen die weitere Ausbreitung und Verschleppung. Sie finden sich zum Beispiel im Honig. Für Menschen sind sie nicht gefährlich, doch für die Bienen, die sich mit dem Honig füttern beginnt ein neuer Krankheits-Zyklus.
Zudem hinterlassen Antibiotika Rückständige im Honig, der dann nicht mehr verkehrsfähig ist.

Vorbeugung
Da die AFB-Sporen unvermeidlich in jedem Bienenvolk vorkommen, müssen die Bienen damit fertig werden und das gelingt ihnen am besten, wenn sie keinem Stress ausgesetzt werden. Dazu zählen die Wabenhygiene (bitte keine mehr als drei Jahre alten Waben und womöglich noch ältere Rähmchen verwenden), freiwillige Futterkranzproben und eine aufmerksame Beobachtung des Brutnestes durch den Imker.
Es gibt noch viele weitere Details zur Bekämpfung der Amerikanischen Faulbrut eine Leitline des Bundesministeriums für Landwirtschaft und Ernährung zu finden sind.

Je älter die Wabe, desto sporenlastiger. Deshalb: regelmäßig alte Waben gegen neue austauschen!
Je älter die Wabe, desto sporenlastiger. Deshalb: regelmäßig alte Waben gegen neue austauschen!

Ein Gedanke zu “Im Hinterkopf: Amerikanische Faulbrut II

  1. Pingback:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert