Blühstreifen: Da weint der Amtsschimmel

Hier ein Blühstreifen, den ein Landwirt in Haltern-Lippramsdorf, Kreis Recklinghausen, angelegt hat.
Hier ein Blühstreifen, den ein Landwirt in Haltern-Lippramsdorf, Kreis Recklinghausen, angelegt hat.

Das kann doch nicht wahr sein! Neue Auflagen im Zuge der EU-Agrarreform machen für Landwirte die Anlage von Blühstreifen so kompliziert, dass sich keiner mehr ranwagen wird. Im Kreis Borken gibt es seit fünf Jahren eine Blühstreifen-Initiative des Landwirtschaftlichen Kreisverbandes, an der sich mehr als 500 (!) Landwirte beteiligen - der Kreis Borken blüht! Doch jetzt sollen Landwirte auf den Quadratzentimeter (!) genau angeben, wie groß die Flächen sind. Das muss man sich mal auf der Zunge zergehen lassen. Wer die Pressemeldung darüber lesen möchte, klicke hier.

4 Gedanken zu “Blühstreifen: Da weint der Amtsschimmel

  1. Moment mal - das ist in sich unstimmig: im Artikel steht, die Landwirte hätten das in den letzten Jahren freiwillig und unabhängig von Förderungen gemacht - das können sie auch weiterhin jederzeit!
    Bloß gibt es jetzt halt die Möglichkeit, für so etwas Geld von der EU zu bekommen, und WENN man das möchte, DANN wird es kompliziert. Die EU mischt sich nämlich bei solchen Förderprämiengeschichten nur in Angelegenheiten von Leuten ein, die Geld von ihr wollen, es gibt ja keinen Erlaß, daß man solche Streifen anlegen MUSS UND auch dokumentieren (Dasselbe haben wir hier oben mit den Landwirten, die sich wegen der Knickpflege und ihrer Förderprämien beklagen. Dass man sich wegen neuer Gesetze beklagt, steht auf einem anderen Blatt)
    U.a. steht dieser Zusammenhang im Artikel unten. Zitat: "Landwirte, die Direktzahlungen beantragen, müssen stärker und genauer als in der Vergangenheit Umweltleistungen nachweisen" , aber auch weiter oben schon.
    Ich kann verstehen, daß man Geld mitnehmen möchte. Und daß die Regelung so nicht umsetzbar ist, das ist einleuchtend.
    Aber dies nun zum Anlaß zu nehmen, das ganze abzubrechen, finde ich schade und unter diesen Voraussetzungen auch nicht berechtigt. Man korrigiere mich, sollte ich etwas falsch verstanden haben
    (Und nebenbei bemerkt: daß ICH hier zur EU-Verteidigerin werde, finde ich höchst erstaunlich *gg*)

    Antwort
    1. So

      Beitragsautor

      Na ja, so einfach ist das nicht. Wo kämen wir denn hin, wenn der Bauer säen dürfte, was er wollte? Die EU will ganz genau wissen, was die Landwirte anbauen. Deshalb sind sie seit diesem Jahr verpflichtet, "Ökologische Vorrangflächen", also auch Blühstreifen mit Art und Lage in ihrem Prämienantrag anzugeben, unabhängig davon, ob sie die Blumen freiwillig aussäen.

      Antwort
      1. Ja- wenn sie dafür eine Prämie haben wollen, daß sie ökologische Vorrangflächen haben. (Oder meinst Du das jetzt so, daß sie, um ihre "normalen" Prämien zu bekommen, nicht die neuen Greening-Prämien, auch diese Streifen angeben müssen? Das wäre allerdings dann richtig blöde, aber so habe ich das - und die bisherige EU-Praxis, soweit ich sie mitgekriegt habe - nicht verstanden)
        Was bleibt ist, daß eine sehr schöne - und wirksame - freiwillige Initiative unnötig kompliziert statt belohnt wird. Letztlich hätten diese Landwirte natürlich jede Prämie für ihr Engagement verdient, finde ich!

        Antwort
        1. So

          Beitragsautor

          Ich habe es so verstanden, wie Du es schreibst - normale Prämien, alles angeben - komplizierte Bürokratie! Liebe Grüße in den Norden!

          Antwort

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert